Im Falle einer Markenverletzung kann der Verletzte den Verletzer beispielsweise auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Hierbei sind auch rechtliche Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche wie Abmahnungen und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung anwendbar. In jedem Fall empfiehlt es sich bei Markenverletzungen vor dem Hintergrund des Kostenrisikos die Sachlage ausführlich zu besprechen.